Britisches schlägt deutsches Recht: DrEd gewinnt

Der Streit gewinnt an Dynamik und Schärfe. Ärztekammerpräsident Frank Montgomery und CDU/CSU Fraktionsvize Johannes Singhammer haben es erkannt. „Hier hat sich ein expansives Geschäftsmodell entwickelt“, (Singhammer) „Diagnose und Behandlung allein über das Internet können nicht im Interesse des Patienten sein“ (Montgomery) – die Rede ist von der aus London operierenden Ärztesprechstunde DrEd.com. Nach deren eigenen Angaben sind seit dem Start vor 15 Monaten mehr als 15.000 Patienten vorstellig geworden. Das sind rechnerisch täglich ca. 35 Kontakte (Visits oder zahlende Kunden? – das bleibt offen).

Zwei deutsche und eine britischer Arzt verschreiben nach Darlegung der Beschwerden vor allem die notorischen Mittel gegen Erektionsstörungen, die „Pille danach“ und Antihypertensiva. DrEd-Sprecher Jens Apermann versichert, alles geschehe nach Recht und Gesetz, die Regeln ärztlicher Praxis werden eingehalten. Er verweist auf das Problem der Geschlechtskrankheiten, der Weg in eine Praxis sei Patienten oft peinlich. (Bemerkung des Red., der selbst jahrelang in einer venerologischen Praxis arbeitete: Gerade hier müssen zumeist sorgfältig Abstriche etc. abgenommen werden – ggf. auch beim Partner …)
Seis drum, der Konflikt wird sich so schnell nicht lösen lassen und schwelt schon länger, siehe die Beiträge bei PharmaFlash hier und hier und hier. Fernbehandlungen sind nach deutschem Recht verboten, in Großbritannien aber sind Ferndiagnose einschließlich Rezept-Verschreibung ausdrücklich erlaubt. Bis Oktober dieses Jahres muss darüber hinaus eine EU-Richtlinie umgesetzt werden, wonach Rezepte anderer EU-Staaten überall anerkannt werden.

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