Rechtsproblem, Teil I
Menschen, die mit Web- und Onlinedingen zu tun haben, diese nutzen oder selbst betreiben, sehen sich vielerlei Rechtsgefahren ausgesetzt. So beschäftigte sich die Düsseldorfer Xamit Bewertungsgesellschaft in einer Studie mit den kostenlosen Programmen Google Analytics und eTracker. Diese werden von vielen Web-Auftritten auch der Gesundheitsbranche genutzt. Damit werden u.a. Daten erhoben und gespeichert und anhand individueller ID-Nummer Bewegungsprofile erstellt. Auf dieses Web-Tracking weisen weniger als 1% der Verwender hin und verstoßen damit (sehr wahrscheinlich) gegen Nutzungsbedingungen und Datenschutzgesetze. Die Studie kostenlos: www.xamit-leistungen.de/Studien_und_Tests/
Rechtsproblem, Teil II
Ungemach droht allen Web-Autoren. Ein Problem vorab: es ist nicht klar, wer alles unter diesen Begriff fällt. Nur gewerbliche Nachrichtenportale oder auch Gesundheitsportale oder auch Blogs? Darum geht es: Im Verordnungsentwurf verpflichtet die geplante Pflichtablieferungsverordnung alle Web-Autoren, sich regelmäßig von sich aus an die Nationalbibliothek zu wenden, um dort elektronische Kopien ihrer Inhalte abzuliefern. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien befürchtet jährliche Zusatzkosten von 115 Millionen Euro. Ein lesenswerter Beitrag bei Heise