Richter wollen keine Online-Behandlung

Es war nur eine Frage der Zeit, wann die erste Klage kommt: Handelt es sich beim Expertenrat einer medizinischen Online-Plattform um eine unzulässige Fernbehandlung? In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts I München (17 HK O 20640/11) wurde es qualimedic.de bei Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld untersagt, ihren Service fortzuführen (SZ vom 12. April 2012, Printausgabe).

Das Gericht hielt die individuellen Antworten der Ärzte nicht mehr für (zulässige) redaktionell allgemeine Gesundheitsaussagen, sondern um Einzelfallberatungen. Darüber betrieben die Ärzte „fragwürdige Eigenwerbung“. Geklagt hatte der „Verband Sozialer Wettbewerb“ mit Sitz in Berlin.
qualimedic gehört seit Mitte des Jahres 2010 zum Gong Verlag aus Ismaning bei München, dieser wiederum zählt zum Essener Zeitungs- und Medienkonzern WAZ.
Interesse dürfte das endgültige Urteil – Gong will in die Berufung gehen – auch für andere Betreiber ähnlicher Foren besitzen, PharmaFlash berichtete z.B. über den Dienst dred.com: „Die erste Diagnose online“ im November 2011. Man darf gespannt sein.

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