Kurier-Muster – Warum tun sich Pharma Big-Player das an?

Pharmaunternehmen bekommen von allen Seiten mediale Prügel, bei vielen Publikationen liegt das Pharma-Bashing im Trend. Da werden sicherlich manchmal Ameisen zu Elefanten aufgeblasen, doch in diesem Fall fasst man sich an den Kopf: Wie konnte das einem Big-Player passieren?

Der unstreitige Sachverhalt zusammengefasst, Einzelheiten im Spiegel der sich wiederum teilweise auf das „arznei-telegramm“ beruft: Bayer sandte an niedergelassene Praxen Muster eines neuen Medikamentes, das diese allerdings vorher nicht angefordert hatten, was nach den einschlägigen Vorschriften aber zwingende Voraussetzung wäre. Der „Trick“: die Musterpackung – lilafarben, wie der Spiegel berichtet – kam per Kurier in die Praxis, der sich zuerst eine Anforderung und dann sofort den Empfang quittieren ließ. Die Stellungnahme Bayers

Richter wollen keine Online-Behandlung

Es war nur eine Frage der Zeit, wann die erste Klage kommt: Handelt es sich beim Expertenrat einer medizinischen Online-Plattform um eine unzulässige Fernbehandlung? In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts I München (17 HK O 20640/11) wurde es qualimedic.de bei Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld untersagt, ihren Service fortzuführen (SZ vom 12. April 2012, Printausgabe).

Das Gericht hielt die individuellen Antworten der Ärzte nicht mehr für (zulässige) redaktionell allgemeine Gesundheitsaussagen, sondern um Einzelfallberatungen. Darüber betrieben die Ärzte „fragwürdige Eigenwerbung“. Geklagt hatte der „Verband Sozialer Wettbewerb“ mit Sitz in Berlin.
qualimedic gehört seit Mitte des Jahres 2010

.med weltweit, meldet euch!

Auf der Startseite von DocCheck prangt ganz oben der Banner „Ran an .med!“. Der Chef des Kölner Unternehmens fordert: „Heute brauche ich Ihre Hilfe: DocCheck möchte die Top-Level-Domain .med als Internetadresse für medizinische Inhalte etablieren.“

Was steckt dahinter? Die ICANN, letztlich eine von der US-Regierung gesteuerte Organisation, nimmt bis April Bewerbungen um die Verwaltung neuer TLDs (Top Level Domains) an. Neben den etablierten TLDs wie .com oder .de wird es demnächst z.B. auch .med geben, andere Kandidaten sind .hamburg, .film oder .canon. Technisch ist jede beliebige Buchstabenkombination möglich.
Es geht aber – wer hätte das gedacht – nicht nur für DocCheck keineswegs darum, .med zu „etablieren“, es geht um die Chance, viel Geld zu verdienen. Zuerst muss der kommende Verwalter zwar tief in die Kasse greifen, allein die Bewerbergebühr macht die Kleinigkeit von 185.000 US-Dollar

Zweite Meinung und das Recht

Ein halbes Jahr nach seinem Start gab sich www.krebszweitmeinung.de ein neues Gewand. Die bessere Optik soll die Benutzerführung vereinfachen, das Informationsangebot wurde erweitert. Die eigentliche Dienstleistung bleibt: Erstellung einer Zweitmeinung bei bösartigen Erkrankungen.

Dazu werden die Befunde – natürlich nur, wenn und soweit der Patient diese selbst übermittelt – aufbereitet und einem Expertengremium (Tumorboard) vorgelegt. Dieses nimmt Stellung zu Behandlungsoptionen, geeigneten Kliniken und qualifizierten Ärzten. Das Paket einschließlich einer organisatorischen und technischen Betreuung durch den persönlichen Betreuer für sechs Monate kostet 379,- Euro; die meist nicht erstattungsfähig sind. Das könnte/wird sich aber bald ändern, so daß mittelfristig von einem steigenden Bedarf solcher Angebote auszugehen ist; siehe z.B. hier oder hier).
Anbieter ist die Health Management Online AG aus Oberhaching bei München, die darüber hinaus u.a. eine Online-Krankenakte vertreibt.
Auch nach dem Relaunch erscheint die Homepage

Permission-Marketing ohne Einwilligung – ein Widerspruch in sich?

Juristen sind bekanntermaßen immer wieder für eine Überraschung und/oder eine unverständliche Entscheidung gut. Ebenfalls beliebt ist die Variante, dass zu einem augenscheinlich gleichen Sachverhalt das eine Gericht anders entscheidet als das andere.

In unserem Fall geht es um die Frage, wie lange legal gesammelte Email-Adressen genutzt werden dürfen. Die Rede ist nur von gewerblichen Kunden, die sich rechtlich einwandfrei ausdrücklich mit der Zusendung von (Werbe-) Mails einverstanden erklärt haben (Permission-Marketing). Das Landgericht Berlin (Az. 15 O 653/03 vom 2.7.2004) meinte, der Empfänger könne nur im unmittelbar auf die nach der zweifellos erteilten Einverständnis folgenden Zeitraum mit der Zusendung rechnen. Nach zwei Jahren müsse der werbende eine neue Einwilligung einholen.
Das Landgericht Stuttgart (Az. 38 O 17/06 Urteil vom 31.8.2006) konstatiert das Erlöschen der Einwilligung schon nach vier Wochen, das Landgericht München I schließlich (Az. 17 HK O 138/10 vom 8.4.2010) sieht – als Kompromiss? – einen „allgemein anerkannten Grundsatz“ darin, dass eine einmal erteilte Einwilligung

Steilvorlage: Keiner kennt Pharma-Firmen

Ein Argumentationshilfe für PR- und andere Agenturen, die man sich günstiger nicht selbst ausdenken könnte. Wer auf Akquise im Pharma-Umfeld ist, sollte jetzt auf eine Studie (siehe u.a. hier) der Aalener Hochschule für Technik und Wirtschaft verweisen:

„Der Bekanntheitsgrad von Pharmaunternehmen bei der Bevölkerung lässt zu wünschen übrig.“
Projektleiter Dr. Bodo Antonic fand heraus, dass kaum jemand die Namen von Pharmaunternehmen kennt. Das gilt auch dann, wenn der/diejenige selber täglich Produkte dieses Unternehmens nimmt. Nur Bayer, ratiopharm und Hexal identifizierten mehr als 10% der Probanden, alle anderen finden sich unter „ferner liefen …“.
Ein weiteres Argument liefert das Fazit der Studie sogar wörtlich: “Wo die Therapietreue seitens der Patienten sehr niedrig ist, ist der Bekanntheitsgrad der Pharmamarke fast unbedeutend. Das Vertrauen in die Marken … muss im Bewusstsein der Bevölkerung ankommen. Nur dann erfolgt ein Paradigmenwechsel und ein größeres Vertrauen in die pharmazeutischen Unternehmen.“