Innerhalb der digitalen Welt wird zur Zeit viel vom „Recht auf Vergessen“ geredet. „Das Internet vergisst nichts“ heißt es griffig, man denkt dabei nicht von ungefähr an so genannte Datenkraken wie Google, Facebook und Co. Ein aufsehenerregendes Urteil des Europäischen Gerichtshofes soll nun (angeblich?) diese Unternehmen verpflichten, auf Antrag bestimmte Einträge zu löschen.
Doch das letzte Wort ist noch nicht gesprochen, auch ganz praktische oder technische Fragen bleiben offen: Was ist, falls kein Zugriff auf den Dienstleister möglich ist, da dieser in nicht kooperationswilligen Staaten sitzt oder wenn irgendjemand noch schnell die eigentlich zu löschenden Infos kopiert und an anderer Stelle veröffentlicht?
Auch PharmaFlash wurde aktuell aufgefordert, einen Eintrag aus dem Archiv zu löschen. Der Beitrag vom 29. April 2002 (ja, so lange und noch länger gibt es uns schon!) sei diskriminierend und falsch. Wir sind der Meinung, die Meldung sei vom Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt, außerdem bezieht sie sich auf (nach wie vor) frei verfügbare Quellen. Doch um des lieben Friedens willen entfernten wir den Eintrag ohne Anerkennung einer Rechtspflicht.
Worum ging es damals? Hier der stehengebliebene Rumpf, den Rest kann sich jeder selbst ergänzen:
…
Turbulenzen ohne Folgen (?)
Der Finanzdienstleister GUB Capital AG www.gub.de …