Monat: Juni 2013

Name her oder Beugehaft – irritierende Entscheidung gegen klinikbewertungen.de

Hohe Wellen (siehe hier Heft 6/13 Seite 73) hat die juristische Aufarbeitung einer vermeintlich beleidigenden Bewertung ausgelöst. In aller Kürze: Nachdem ein vorerst anonymer Nutzer den inkriminierten Kommentar abgab, forderte die angesprochene Person dessen Klarnamen heraus. Der Redakteur verweigerte dies mit Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht – der Eintrag selbst wurde allerdings zeitnah gelöscht.

Das LG Duisburg als Berufungsinstanz spricht dem Redakteur letztlich ein Zeugnisverweigerungsrecht ab. Bevor die angedrohte Beugehaft vollstreckt wurde, gab man den Namen heraus; eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht