Hohe Wellen (siehe hier Heft 6/13 Seite 73) hat die juristische Aufarbeitung einer vermeintlich beleidigenden Bewertung ausgelöst. In aller Kürze: Nachdem ein vorerst anonymer Nutzer den inkriminierten Kommentar abgab, forderte die angesprochene Person dessen Klarnamen heraus. Der Redakteur verweigerte dies mit Hinweis auf sein Zeugnisverweigerungsrecht – der Eintrag selbst wurde allerdings zeitnah gelöscht.
Das LG Duisburg als Berufungsinstanz spricht dem Redakteur letztlich ein Zeugnisverweigerungsrecht ab. Bevor die angedrohte Beugehaft vollstreckt wurde, gab man den Namen heraus; eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht läuft. Details zu diesen spektakulären Vorgängen hier – dort wird auch die Klinik genannt.
Für den juristischen Laien erscheint es widersprüchlich, dass Journalisten die Namen von Leserbriefschreibern nicht offenbaren müssen, die von E-Mail-Schreibern dagegen schon. Auf die Entscheidung des höchsten Gerichts kann man gespannt sein, egal ob als Journalist, potentieller Bewerter oder nur als Zuschauer. PharmaFlash wird zu gegebener Zeit berichten.