Da kommt was auf uns zu

Vor einer guten Woche, Anfang Mai, entschied der Europäische Gerichtshof, dass Pharma-Unternehmen Packungsbeilagen eben auch für – ja genau! – verschreibungspflichtige Arzneimittel
in ihrer „amtlich genehmigten Form“ im Internet veröffentlichen dürfen. Die langjährige Rechtsunsicherheit wird damit endlich beendet, stellt begrüßend der BPI fest. Der Richterspruch bezieht sinngemäß auch die öffentlich zugänglichen Evaluierungsberichte der Zulassungsbehörden ein, die „eins zu eins“ auf der Homepage abgebildet werden dürfen.
Einiges an Ärger, Aufwand und später auch (Abmahn-)Streitigkeiten sowohl für Unternehmen als auch für PR- und andere Agenturen wird allerdings die Bedingung darstellen, dass diese Infos nur unter einem Pull-Zugang zur Verfügung stehen dürfen. Darunter ist zu verstehen, dass der Interessent „aktiv nach den Dokumenten suchen muss und er nicht nicht zum passiven Empfänger“ wird. Was immer das nun genau heißen soll in der Praxis.

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