Peinlich – Vermeidbarer Ausrutscher

Kaum hatte PharmaFlash in seiner letzten Meldung (hier) von gerichtsnotorischer „nicht ausreichend gekennzeichneter Werbung“ berichtet, tappt das nächste etablierte Unternehmen in die Falle „Schleichwerbung“. nach jameda.de geht es nun um netdoktor.de, einem der am längsten am Markt erfolgreichen Gesundheits-Portale, das (bisher?) tadellos seriös gearbeitet hat.

Netdoktor ist heute Teil der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (u. a. Macmillan, anteilig Die Zeit).
Der Vorwurf lautet: Artikel wurden mit Websites verlinkt, auf denen für Produkte gegen Haarausfall und Aknemittel geworben wurde, letztere seien aber nicht als Anzeigen gekennzeichnet gewesen (z. B. Akne-Ratgeber, Beiersdorf).
Laut Meldung der Süddeutschen räumte die Anwältin der Beklagten den Sachverhalt grundsätzlich ein, meinte aber:

„Die … Links seien mit dem Zusatz ’sponsored‘ gekennzeichnet. … Redaktionelle Artikel sind nicht allein deshalb Werbung, weil sie von einer Firma stammen.“
PharmaFlash meint dazu: Wenn das Zitat stimmt, sollte Netdoktor sich schleunigst eine andere Prozessvertretung suchen. „Sponsored“ ist eben nicht gleich Anzeige, das weiß jeder, der sich mit der Materie beschäftigt. Und (noch schlimmer) kommt netdoktor damit für einen aufmerksamen Leser in den Verdacht, schon länger und immer wieder Artikel von Unternehmen gebracht zu haben – das fiel eben nur nicht auf.
Bleibt nur zu hoffen, dass netdoktor mit der zu erwartenden juristischen Niederlage offensiver und kompetenter als bisher umgeht – der schon entstandene Schaden ist schon groß genug.

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