Doppelte Zweifel

Viele machen es, auch PharmaFlash macht es. Aber ist es legal?
Ein Rätsel? Nein, aber die Sache ist (noch) nicht ganz klar. Es geht um das Double-Opt-In-Verfahren (DOI). Dieses Verfahren fordert den Empfänger von (Werbe-/Marketing-/Verkauf-/Promotion-) Mails dazu auf, die beim Anmeldevorgang eingegebene E-Mail zu bestätigen, indem die Begrüßungsmail des Anbieters nochmals akzeptiert wird. So ist die E-Mail-Adresse „korrekt“ und nur der Kunde bekommt Mails, der dies auch wirklich will.

Wirklich? Das scheint nach einem Urteil des Amtsgericht Pankow aus dem Dezember 2014 wieder fraglich, moniert der „Deutsche Dialogmarketing Verband“ (Pressemeldung hier.
Der DDV fordert – völlig zu Recht – endlich eine rechtssichere Klarstellung, gesetzlich oder durch oberste Gerichte. Das Problem, und das muss man zweimal lesen oder Jurist sein: solange der Kunde nicht bestätigt hat, dass er Mails erhalten möchte, hat er auch nicht bestätigt, dass er die zweite Bestätigungs-Email erhalten möchte. Es handelt sich daher dabei um unerlaubte, unverlangte E-Mail-Werbung.
Ein klassisches Henne-Ei-Dilemma.

Tatsächlich ist die Situation in der Praxis reichlich lächerlich: soll man vielleicht den Kunden einen Brief per Post senden, damit dieser zurückschreiben möchte, er hat nichts gegen die Mails? Dann ist es unverlangte Werbung per Post (die ist in der Tat nicht so restriktiv eingeschränkt wie das Online-Pendant).
Das wäre weltfemd, unfair und unsinnig. Die sowieso schon stark gebeutelten Online-Anbieter müssen sich darauf verlassen können, dass auch im Internet der gesunde Menschenverstand zählt.

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