Segeln unter falscher Flagge?

Schon wieder deckten öffentlich-rechtliche Medien eine „anrüchige“ Pharma-Werbe-Kamapgne auf. Laut eines Beitrags des NDR (Mitteilung hier) bewirbt das Pharmaunternehmen Allergan Botox als Migränemittel. Die entsprechenden Plakate „Kopf frei fürs Leben“ ließen „nicht direkt“ das dahinterstehende Unternehmen erkennen, die Online-Plattform www.chronischemigraene.de nenne im Impressum die „die deutsche Vertriebszentrale des US-Pharmakonzerns Allergan“.

Besonders kritisiert wird zum einen, dass die – immerhin vorhandene – Zulassung des Wirkstoffes nur eine kleine Patientenzahl abdeckt, was einen so großen Aufwand nicht rechtfertige. Zum andern wird die Verquickung „namhafter“ Ärzte (einige Namen werden in obiger Mitteilung erwähnt) thematisiert, die für ihre Vortrags- oder Gutachtertätigkeit Honorare vom Unternehmen beziehen (sollen).
Alles in allem werde das Werbeverbot für verschreibungspflichtige Medikamente unterlaufen, suggeriert der NDR, die Firma habe aber „alle [juristischen] Graubereiche umschifft“.
Bemerkenswerter Weise findet sich im Impressum auch die Agentur Haas & Health, die unter einer E-Mail-Adresse Anfragen entgegennimmt. Man kann sicher sein, dass sowohl Allergan wie auch Haas sich vorab juristisch beraten haben lassen – augenscheinlich ist alles „wasserdicht“.
Darüber, ob es nicht dringendere Probleme im deutschen Gesundheitswesen als diese Kampagne um Botox und Migräne gibt, lässt sich leidlich diskutieren. Interessanter scheint die Frage nach der vermeintlich bedenklichen, verdeckten (?) Beteiligung der Medizinerschaft zu sein. Wenn man an die ebenfalls im Bericht beschriebene USA-Regelung in Sachen Ärztehonorare denkt, braut sich auch hierzulande für die Gesundheitsindustrie früher oder später noch einiges zusammen.

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