Monat: April 2012

Kurier-Muster – Warum tun sich Pharma Big-Player das an?

Pharmaunternehmen bekommen von allen Seiten mediale Prügel, bei vielen Publikationen liegt das Pharma-Bashing im Trend. Da werden sicherlich manchmal Ameisen zu Elefanten aufgeblasen, doch in diesem Fall fasst man sich an den Kopf: Wie konnte das einem Big-Player passieren?

Der unstreitige Sachverhalt zusammengefasst, Einzelheiten im Spiegel der sich wiederum teilweise auf das „arznei-telegramm“ beruft: Bayer sandte an niedergelassene Praxen Muster eines neuen Medikamentes, das diese allerdings vorher nicht angefordert hatten, was nach den einschlägigen Vorschriften aber zwingende Voraussetzung wäre. Der „Trick“: die Musterpackung – lilafarben, wie der Spiegel berichtet – kam per Kurier in die Praxis, der sich zuerst eine Anforderung und dann sofort den Empfang quittieren ließ. Die Stellungnahme Bayers

Richter wollen keine Online-Behandlung

Es war nur eine Frage der Zeit, wann die erste Klage kommt: Handelt es sich beim Expertenrat einer medizinischen Online-Plattform um eine unzulässige Fernbehandlung? In der noch nicht rechtskräftigen Entscheidung des Landgerichts I München (17 HK O 20640/11) wurde es qualimedic.de bei Androhung von 250.000 Euro Ordnungsgeld untersagt, ihren Service fortzuführen (SZ vom 12. April 2012, Printausgabe).

Das Gericht hielt die individuellen Antworten der Ärzte nicht mehr für (zulässige) redaktionell allgemeine Gesundheitsaussagen, sondern um Einzelfallberatungen. Darüber betrieben die Ärzte „fragwürdige Eigenwerbung“. Geklagt hatte der „Verband Sozialer Wettbewerb“ mit Sitz in Berlin.
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