Urteil: Nagelpilz ist hin und weg

Diese Juristen! Immer wieder kommen Urteile an die Öffentlichkeit, deren Lektüre möglicherweise kurzweilig zu nennen ist, deren Sinn oder Logik aber auch nach mehrmaligem Versuch leider verborgen bleibt. Im aktuellen Beispiel ging es um die Domain nagelpilz-weg.de, die einem Werbeslogan entspricht (natürlich ohne das .de am Ende). Wer jetzt genau was wem einstweilig untersagt hat oder eben nicht kann jeder Interessierte selbst anhand der Links herauszufinden versuchen: hier oder hier.
Ganz nett auch die Ergebnisse bei Eingabe von „nagelpilz weg“ in eine Suchmaschine. Fazit: schon erstaunlich, wofür hierzulande akademische, hoch bezahlte Ressourcen eingesetzt werden.

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