Wenn Juristen nachdenken

PharmaFlash hatte den richtigen Riecher. Vor 18 Monaten berichteten wir darüber (siehe hier), dass Juristen unverständlicherweise in diversen Gutachten Bedenken gegen viele Ärzte-Domains hegen. Angeblich stellten nämlich Adressen wie „hautarzt-xystadt.de“ oder „kinderpraxis-an-der-apotheke.de“ nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) eine Spitzenstellungsbehauptung – das ist tatsächlich der juristische Fachterminus – dar („Ich bin der einzige Hautarzt in XY-Stadt“); das täusche die Nutzer und sei verboten.
Schon damals war das dem gesunden Menschenverstand kaum zu vermitteln, zu dieser Erkenntnis kam in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil auch das OLG Hamm. Sinngemäßes Zitat: … die bloße Verknüpfung eines Gattungsbegriffs mit einem Ortsnamen (bedeutet noch) keine Spitzenstellungsbehauptung …
Also kein Handlungsbedarf.

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