Social communities verboten?

Der Hype um Web2.0 beeinträchtigt die medizinische Schweigepflicht, wie eine Studie des Teams um Katherine Chretien vom VA Medical Center www.washingtondc.va.gov bewies. Bei www.facebook.com und Co. finden sich eine nicht geringe Menge von Einträgen, die genügend medizinische Details enthalten, um den entsprechenden Patienten eindeutig zu identifizieren. Außerdem stellten die Mediziner Obszönitäten oder diskriminierende Statements auch intimen Inhalts über diese Personen ins Netz, Fotos von Betrunkenen oder unter Drogeneinfluss stehenden. Das Abstract der Studie beim Journal of the American Medical Association (JAMA)
Umgekehrt sollen Ärzte nicht zu viel über sich selbst im Netz preisgeben. Besonders gefährlich sind nach einer Untersuchung aus England der Medical Defence Union (MDU), eine Organisation, die Ärzte bei Straf- und Zivilprozessen vertritt, so genannte Flirtseiten, aber auch das bereits erwähnte Facebook. Eine Ärztin bekam penetrant Lilien und Reiseführer zugestellt von einem Patienten, der unbedingt mit ihr ausgehen wollte – sie hatte ihre Vorlieben öffentlich gemacht. Während diese Sache glimpflich ausging, berichtet MDU aber auch über handfeste Übergriffe, wenn “Verehrer” dem Objekt ihrer Begierde z.B. beim Lieblingslokal auflauern, dessen Name öffentlich war. Die Quellen bei JAMA und MDU auf der Homepage mit der Suche nach “facebook”

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