Webbetreiber bekommen Druck

Autoren von gewerblichen Internet-Inhalten, z.B. Blogger und Newsletter-Betreiber, evtl. aber auch regelmäßig aktualisierte Ärzte- und Apotheken-Homepages sowie nicht zuletzt Pharma-Unternehmen und -Agenturen (also im Grunde alle) bekommen bürokratisch-juristischen Druck. Auf der einen Seite drohen Rechtsanwälte, die sich über die Abmahnwelle ein Zubrot verdienen. Moniert werden angeblich unvollständige Impressa oder fehlende Datenschutzerklärungen oder Lücken bei einem Shop (siehe z.B. www.legalershop.de).
Neues Ungemach dräut: Die bereits bestehende Verpflichtung von Verlagen, jeweils ein Exemplar eines jeden Druckwerkes bei einer Staatsbibliothek abzuliefern – auf eigene Kosten versteht sich – soll erweitert werden. Demnach müssten dich Online-Autoren “regelmäßig an die an die Nationalbibliothek wenden, um elektronische Kopien ihrer Inhalte abzuliefern.” Die Bundesregierung plant bei Verstößen ein Bußgeld von bis zu 10.000 Euro. Der Bundesverband Informationswirtschaft, Telekommunikation und neue Medien BITKOM übt scharfe Kritik, dieses unverhältnismäßig weit gefasste Vorhaben belaste die Unternehmen mit jährlich rund 115 Millionen Euro.

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