Angebote: Brust – OP mit Ablaufdatum und STD-Dating

Die Redaktion erhält eine Menge Presse- und Werbemitteilungen, die – wir leugnen es nicht – zu einem erheblichen Teil in der (elektronischen) Ablage P (= Papierkorb) landen. Doch in den letzten Tagen kamen zwei herein, deren Inhalt wir dem Leser nicht vorenthalten möchten.
Zum einen geht es um die „Flirt-App“ Hift.
Mit dieser finden laut Eigenbeschreibung User mit Geschlechtskrankheiten („STD“ – gemeint sind „sexuell übertragbare“: Herpes, HSV, HPV, HIV (sic!) und andere) nach dem Tinder-Prinzip zusammen. Neben dem „passenden Profil“ gibt es auch Unterstützung und die Möglichkeiten einer Community.
Zum anderen (Zitate) „können sich ab sofort Berlinerinnen in der Mittagspause statt sich einen Snack oder Yoga-Kurs zu gönnen, einer Brustvergrößerung unterziehen. Dank Kochsalz-Injektion gibt es den perfekten Busen für einen Tag und eine Nacht ganz ohne Operation in nur 20 Minuten …

Der Zauber ist von kurzer Dauer: 24 Stunden, danach wandelt sich der pralle Traumbusen in den Ausgangszustand zurück …(brust24.com)“ Der „US-Beautytrend Insta Breasts“ erreicht damit Deutschland. Findet die Frau Gefallen

Nadelsuche im Heuhaufen leichter gemacht

In den wissenschaftlichen Bibliotheken schlummern enorme Wissensberge, dem gerade dort wohl zurecht vermuteten Veröffenlichungs-Overhead und Impact-Factor-Hype zum Trotz. Bisher fielen die Kataloge nicht durch effiziente und Up-to-date-Recherchemöglichkeiten auf und waren ein Gräuel, was den Online-Zugriff angeht.

Um dennoch die Schätze der Gesundheitswissenschaften zu heben, die ja aufgrund der Datenbanktechnik und Print-Verschlagwortung eben nicht von Google und Co. erreicht werden, gibt es nun eine neue Einstiegsseite. Im aktuellen Responsive-Design auch von mobilen Geräten nutzbar, erlaubt LIVIVO eine komfortable Suche.
Besonders angenehm: ein Schwerpunkt liegt auf deutschen Quellen, die sonst sehr zäh zu finden sind. Livivo ersetzt nach Überwindung der „Kinderkrankheiten“ die bestehen Einstiegspunkte MEDPILOT und GREENPILOT und wird von der Kölner ZBMed (Deutsche Zentralbibliothek für Medizin). Ein kleines Manko

Peinlich – Vermeidbarer Ausrutscher

Kaum hatte PharmaFlash in seiner letzten Meldung (hier) von gerichtsnotorischer „nicht ausreichend gekennzeichneter Werbung“ berichtet, tappt das nächste etablierte Unternehmen in die Falle „Schleichwerbung“. nach jameda.de geht es nun um netdoktor.de, einem der am längsten am Markt erfolgreichen Gesundheits-Portale, das (bisher?) tadellos seriös gearbeitet hat.

Netdoktor ist heute Teil der Verlagsgruppe Georg von Holtzbrinck (u. a. Macmillan, anteilig Die Zeit).
Der Vorwurf lautet: Artikel wurden mit Websites verlinkt, auf denen für Produkte gegen Haarausfall und Aknemittel geworben wurde, letztere seien aber nicht als Anzeigen gekennzeichnet gewesen (z. B. Akne-Ratgeber, Beiersdorf).
Laut Meldung der Süddeutschen räumte die Anwältin der Beklagten den Sachverhalt grundsätzlich ein, meinte aber:

Stop: der Premium Partner kann so nicht bleiben

Gerichtlichen Ärger bekam Deutschlands (nach eigener Aussage) größtes Ärztempfehlungsportal jameda.de, Teil von Tomorrow-Focus (mehrheitlich Burda-Verlag). Es ging um die begehrte Position ganz oben bei der Suche nach Fachärzten. Im Kern geht es um die Frage: Kann der normale Nutzer/Patient erkennen, dass der farblich unterschiedene, quer in eher kleinerer Schrift mit „Premium Partner“ ausgezeichnete Spitzenplatz gekauft wurde? Tatsächlich fehlt unstreitig die wörtliche Kennzeichnung „Anzeige“.

Jameda meinte, genug zur Unterscheidung getan zu haben – das Münchener Landgericht war in einem noch nicht rechtskräftigen Urteil (siehe z.B. hier) anderer Meinung: Die Platzierung muss eindeutiger als werblich gekennzeichnet werden und ist daher irreführend.
Jameda erzielt mit der Buchung der entsprechenden Einträge durch die Leistungserbringer entsprechende Erlöse. In einer Stellungnahme gegenüber PharmaFlash meint das Unternehmen: „… aus unserer Sicht ist die derzeitige Kennzeichnung der beanstandeten Anzeigen eindeutig …, was auch verschiedene Nutzertests bestätigt haben. Selbstverständlich sind Platzierungen in der jameda-Ergebnisliste in keiner Weise käuflich.“
Unsere Meinung dazu: man muss die Kirche im Dorf lassen. Heute weiß jeder

Weniger ist mehr – nicht nur für Kinder

Dafür, dass die Info-Flut des Internets nicht selten mehr verwirrt als nützt, gelten medizinische Themen als Paradebeispiel. Und ein noch gesteigertes Durcheinander an je nachdem seriösen, suspekten, esoterischen oder obskuren Privatmeinungen herrscht bei Stichworten aus der Kinderheilkunde. Wer es ausprobieren möchte, braucht nur „Impfung“ oder „ADHS“ in eine Suchmaschine einzugeben.

Einen „qualitätsgeprüften Wegweiser“ anzubieten, hat sich deshalb kindermedizin.info
auf die Fahnen geschrieben: ein unabhängiges redaktionelles Team sichtet und bewertet nach definierten

Doppelte Zweifel

Viele machen es, auch PharmaFlash macht es. Aber ist es legal?
Ein Rätsel? Nein, aber die Sache ist (noch) nicht ganz klar. Es geht um das Double-Opt-In-Verfahren (DOI). Dieses Verfahren fordert den Empfänger von (Werbe-/Marketing-/Verkauf-/Promotion-) Mails dazu auf, die beim Anmeldevorgang eingegebene E-Mail zu bestätigen, indem die Begrüßungsmail des Anbieters nochmals akzeptiert wird. So ist die E-Mail-Adresse „korrekt“ und nur der Kunde bekommt Mails, der dies auch wirklich will.

Wirklich? Das scheint nach einem Urteil des Amtsgericht Pankow aus dem Dezember 2014 wieder fraglich, moniert der „Deutsche Dialogmarketing Verband“ (Pressemeldung hier.
Der DDV fordert – völlig zu Recht – endlich eine rechtssichere Klarstellung, gesetzlich oder durch oberste Gerichte. Das Problem, und das muss man zweimal lesen oder Jurist sein: solange der Kunde nicht bestätigt hat, dass er Mails erhalten möchte, hat er auch nicht bestätigt, dass er die zweite Bestätigungs-Email erhalten möchte. Es handelt sich daher dabei um unerlaubte, unverlangte E-Mail-Werbung.
Ein klassisches Henne-Ei-Dilemma.