Schwebende Sozialabgaben

Künstlersozialabgabe schwebt über Agenturen und Auftraggebern
Über die Künstlersozialkasse KSK sind u.a. auch freiberufliche Grafiker, Texter, Fotografen oder Designer – eben Berufe aus der Agenturwelt – sozialversichert. Das besondere: Zur Finanzierung zieht der Staat über die KSK-Abgabe auch Auftraggeber von z.B. Marketingaktionen bzw. Werbung jeder Art oder “künstlerischen” Internet-Auftritten heran, die einen Freiberufler beauftragen. Der Kreative selbst muss gar nicht KSK-versichert sein, zur Zahlung der Abgabe von 5,8 Prozent des Honorars an die KSK ist der Auftraggeber in jedem Fall verpflichtet.
Diese Abgabe kann damit Unternehmen – auch Ein-Mann-Betriebe – treffen, die nichts mit “Kunst” zu tun haben und noch nie von der KSK gehört haben. Zur Zeit wird in Betriebsprüfungen verstärkt auf bisher ungemeldete Fälle geachtet, die letzten fünf Jahre können nachträglich veranlagt werden. Die außergewöhnlich komplexe Materie hat in den letzten Monaten für erhebliche Unsicherheit in der kreativen Branche und bei ihren Kunden gesorgt, einen ersten Überblick hier

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